Die für die Vermögensverwaltung auf der Ebene der Kirchengemeinden verantwortlichen Räte, die Verwaltungs- bzw. Kirchengemeinderäte, wählen aus ihrer Mitte Personen, die in der Verbandsvertretung des KGV PastR Verantwortung übernehmen.
In ähnlicher Form kennen die Menschen dies aus den Kirchengemeinden, die nicht fusioniert sind und noch in einem Kirchengemeindeverband nach alter Version zusammengefasst sind bzw. vor Fusion waren.
Die Aufgabe der Verbandsvertretung als Gremium der Vermögensverwaltung umfasst im Wesentlichen die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss mit allen dazugehörenden Unteraufgaben (Kassenprüfung, Beschlussfassung usw.)
Die Verbandsvertretung ist ein vergleichsweise großes Gremium, da in ihr die gewählten Vertreter*innen aller Kirchengemeinden einen Sitz haben. Der PastR Saarbrücken umfasst insgesamt 12 Kirchengemeinden.
